Wichtig: Wie sich die echte und die unechte DU-Klausel unterscheiden

Bei der Arbeitskraftabsicherung von Beamten spielt die Dienstunfähigkeitsklausel für eine Leistung die zentrale Rolle. Hier existieren viele Formulierungen, aber im Grunde lässt sich zwischen einer echten und einer unechten DU-Klausel unterscheiden. Die echte DU-Klausel leistet in dem Fall, dass der Beamte aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird.

Der Versicherer selbst prüft dann nur noch, ob dieses amtsärztliche Zeugnis vorliegt und es eine Versetzungsurkunde gibt. Auch wenn die Versicherung feststellt, dass der Amtsarzt einen Fehler gemacht hat oder die Ruhestandsversetzung nicht korrekt war, muss die private Dienstunfähigkeitsversicherung leisten.

Deshalb gibt es derzeit noch so wenige Tarife am Markt mit einer echten DU-Klausel. Kein Aktuar legt die Entscheidung über eine Leistung gern in fremde Hände. Das Beispiel der Privatisierung der Post Ende der 1990-er Jahre sitzt vielen Versicherern noch tief in den Knochen. Damals wurde die staatliche Post in ein Privatunternehmen überführt. Damit einher gingen zahlreiche Stellenstreichungen. Sehr viele Beamte wurden in dem Zuge einfach wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Fast echte DU-Klausel

Um Leistungen unter solchen Voraussetzungen zu vermeiden, arbeiten viele Versicherer mit einer fast echten DU-Klausel. Diese leistet, wenn der Beamte wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit ausschließlich aus medizinischen Gründen in den Ruhestand versetzt wird. Das hieße im Falle einer Privatisierung könnte der Versicherer mit Recht behaupten, dass es neben den medizinischen Gründen noch wirtschaftliche gäbe.

Unter diesem Aspekt ist die fast echte Klausel in Ordnung. Tatsächlich dürfte der Versicherer aber im Einzelfall auch überprüfen, ob es nicht auch noch disziplinarische Gründe gibt. Bei einem begründeten Verdacht ist auch das nachvollziehbar, allerdings ermöglicht es dem Versicherer, den Leistungsfall jederzeit in die Länge zu ziehen. Das könnte geschehen, wenn er zum Beispiel Einsicht in die Personalakte verlangt, um andere Gründe als medizinische auszuschließen. In der Praxis kommt das jedoch äußerst selten vor.

Unechte DU-Klausel

Die unechte DU-Klausel behält sich das Recht vor, das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit zu prüfen. Dafür müssen zwei Auslöser kumulativ verknüpft werden. Erstens, der Beamte muss dienstunfähig sein und zweitens muss er wegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Die Ruhestandsversetzung allein reicht als Nachweis nicht mehr aus. Der Versicherer darf prüfen, ob er tatsächlich für den Dienst untauglich ist.

Gesetzliche Regelungen beachten

Das kann deswegen problematisch werden, weil der Paragraf 26 Beamtenstatusgesetz oder bei Bundesbeamten der Paragraf 44 Bundesbeamtengesetz nicht auf den „Dienst“ abstellt, sondern auf das „Amt“. Das bedeutet, dass der gesundheitlich angeschlagene Beamte nicht nur in seinem Dienst, den er zuletzt ausgeübt hat, unfähig sein muss, sondern auch in keinem anderen Dienst im gleichen Amt einsetzbar sein dürfte. Und das gleiche Amt könnte für einen Lehrer zum Beispiel eine Stelle im Forstamt des Bundeslandes sein. Der Beamte ist verpflichtet, an entsprechender Fortbildung teilzunehmen, um die Versetzung in den Ruhestand zu vermeiden. Der Dienstherr nutzt das eher selten, aber ein Versicherer könnte so verhindern, die Dienstunfähigkeitsrente zahlen zu müssen.

Beweislast liegt beim Versicherer

Selbst bei dieser Einschränkung hat die unechte DU-Klausel immer noch einen kleinen Vorteil gegenüber einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn bei der unechten DU-Klausel ist der Beweis der Dienstunfähigkeit mit der Ruhestandsversetzung und dem amtsärztlichen Zeugnis erbracht. Der Versicherer kann jetzt zwar prüfen, ob tatsächlich der Betroffene tatsächlich dienstunfähig ist, doch die Beweislast liegt jetzt beim ihm.

Im direkten Vergleich zwischen Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer echten und einer unechten DU-Klausel lässt sich feststellen, dass Verträge mit der unechten in der Regel nicht günstiger sind. Für Beamte gibt es daher keinen Grund auf die echte DU-Klausel zu verzichten.

Fotocredit: Freepik

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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