Dienstunfähig: Worauf Sie bei der Absicherung von Beamten achten müssen

Im Grunde geht es bei Beamten ebenso wie bei allen anderen Berufstätigen darum, zunächst die konkrete Besoldung anzuschauen, und daneben die Ausgaben zu legen, die er damit bestreitet. Bei der Frage über die Höhe der Absicherung müssen dann mindestens genau diese Ausgaben abgesichert werden. Bei der maximalen Höhe einer möglichen Versicherung geht es darum, wie er seinen Lebensstandard, wie er aktuell ist, ohne jegliche Abstriche, absichern kann.

An dieser Stelle der Beratung tritt die erste Besonderheit der Beamten zutage. Denn im Gegensatz zu Nicht-Staatsdienern darf beziehungsweise muss die Versorgung des Dienstherrn im Falle einer Dienstunfähigkeit einberechnet werden. Während es bei Angestellten im Ermessensspielraum des Kunden liegt, ob er die Erwerbsminderungsrente einbeziehen will oder nicht, sieht das bei Beamten anders aus.

Beamte erhalten mindestens 1.800 Euro im Monat

Die Erwerbsminderungsrente beispielsweise erhält ein Angestellter schließlich nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa, wenn er nicht mehr als sechs Stunden am Tag oder für die volle Erwerbsminderungsrente unter drei Stunden am Tag arbeiten kann. Hier wäre der Auslöser für eine Zahlung erst die Erwerbsunfähigkeit. Beim Auslöser Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.

Bei Beamten dagegen ist der Auslöser die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand. Damit bekommt er sehr sicher sein Ruhegehalt oder eventuell einen Unterhaltsbeitrag. Zudem liegt dieses Ruhegehalt mindestens bei 35 Prozent der letzten Bezüge und beträgt wenigstens 1.800 Euro. Bei Berufstätigkeit in der freien Wirtschaft ist das in der Regel deutlich weniger, wenn er überhaupt einen Anspruch auf Leistungen hat. Neben diesem Anspruch auf Unterstützung durch den Dienstherrn steigen die Ansprüche des Beamten relativ schnell an und können selbst bei jungen Beamten recht hoch sein.

Beamte sind in den ersten fünf Jahren noch nicht gut abgesichert

All das könnte dazu verleiten, anzunehmen, dass Beamte gar keine zusätzliche Absicherung über eine Dienstunfähigkeitsversicherung benötigen. Immerhin sind sie bereits besser abgesichert als Angestellte. Doch in den ersten fünf Jahren der Verbeamtung ist die Lücke im Versicherungsschutz wesentlich höher. Hier bestehen noch keine Ansprüche an ein Ruhegehalt. Nur bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall zahlt der Dienstherr einen Unterhaltsbeitrag. Deshalb gibt es in der Dienstunfähigkeitsabsicherung für junge Beamte auch Stufenverträge, die in den ersten fünf Jahren eine höhere Rente anbieten.

Außerdem kann eine Elternzeit vor allem bei höheren Beamten eine spürbare Lücke in die Versorgung reißen, weshalb dieses Thema auch unbedingt in der Beratung angesprochen werden sollte. Hinzu kommt eine weitere Besonderheit, die in die Beratung von Beamten einfließt: Beamte sind grundsätzlich eher liquide. Damit sind sie im Gegensatz zu vielen anderen Berufstätigen in der Lage, Lücken, die bei einer Dienstunfähigkeit entstehen könnten, sehr gut über Rentenversicherungen, Exchange Traded Funds (ETFs) oder sonstige Geldanlagen ausgleichen.

Fotocredit: Freepik

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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