Wie sich Covid-19 auf die BU-Versicherung auswirkt

Noch vor einem Jahr beschäftigte uns die Corona-Pandemie in unserem Alltag sehr. Heute dagegen wirkt es, als würde es das Thema nicht mehr geben. Oder, als hätte sich die Infektionskrankheit schlicht in die Reihe der vielen anderen Atemwegsinfekte eingereiht. Ein Unterschied dürfte allerdings Long-Covid darstellen. Wie sich diese Symptome dauerhaft entwickeln werden, ist noch nicht absehbar.

Die Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, konkret auf die Annahmepolitik der Versicherer, dagegen scheinen recht eindeutig. Grundsätzlich gilt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung dann leistet, wenn der Versicherte wegen Krankheit, Körperverletzung oder über einen altersentsprechenden Kräfteverfall hinaus der beruflichen Tätigkeit mindestens sechs Monate nur noch zur Hälfte nachgehen konnte oder kann. Dabei muss der versicherte Beruf in jedem Fall drei Kriterien erfüllen. Er muss den Lebensstandard prägen, auf Dauer angelegt und freiwillig gewählt sein.

BU-Versicherung schließt alle Krankheiten ein

Zudem sind in Berufsunfähigkeitsversicherungen per se alle Krankheiten versichert, auch, wenn sie nicht explizit in den Versicherungsbedingungen genannt wurden. Das schließt eine Infektion mit dem Corona-Virus ebenso ein wie andere Virusinfekte. In den Beiträgen scheinen Folgen einer Pandemie bereits berücksichtigt zu sein. So haben die Aktuare bereits Zuschläge einkalkuliert, die sich auf das gesamte Versichertenkollektiv verteilen und damit den Einzelnen nicht so sehr belasten.

Zudem berechnen sich Versicherungsbeiträge aufgrund von Statistiken. Von einer schwerwiegenden Covid-19-Erkrankung waren hauptsächlich Menschen jenseits der 67 Jahre betroffen, also in der Regel Menschen, die nicht mehr berufstätig und damit nicht versichert sind. Ein weiterer Faktor ist, dass die Long-Covid-Fälle vergleichsweise selten sind. Auf jeden Fall selten genug, um nicht für die Kalkulation einer BU-Versicherung eine Rolle zu spielen.

Psyche ist noch immer der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit

Die häufigsten Gründe für eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind nach wie vor psychische Erkrankungen gefolgt von Krebs und Erkrankungen des Bewegungsapparates. Hier könnte die Pandemie mittelbar einen Einfluss haben. Denn inwieweit Kontaktverbote und andere Maßnahmen des Lockdowns langfristig die psychische Gesundheit des Einzelnen beeinflussen, bleibt abzuwarten. Es könnte allerdings früher zu Leistungsfällen kommen, weil eine gewisse Disposition zu Ängsten, Depressionen oder anderen Erkrankungen bereits vorhanden war.

Folgen für Grundfähigkeitsversicherung

Auf die Absicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich die Corona-Pandemie also nicht ausgewirkt und wird es vermutlich auch nicht mehr. Bei der Grundfähigkeitsversicherung jedoch ließ sich ein Einfluss feststellen. Zwei Versicherer hatten kurz vor Ausbruch der Pandemie als Grundfähigkeiten Riechen und Schmecken in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Fähigkeiten, die beispielsweise für Köche spannend sind. Als jedoch bekannt wurde, dass eine Covid-19-Erkrankung genau hier zu einem Verlust führen kann, nahm kein weiterer Versicherer diese beiden Fähigkeiten auf. Allerdings gab es hier kaum Auslöser für eine Leistung seitens der Versicherer, da der Prognosezeitraum von sechs Monaten nicht erreicht wurde.

Fotocredit: Pixabay

Autor/in

Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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