Wie Makler die Ablehnung eines BU-Antrags vermeiden

Die meisten Anträge für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nehmen die Versicherer ohne Ausschlüsse oder Zuschläge an. Konkret sind es dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zufolge 77 Prozent. Für 3 Prozent der Anträge werden Zuschläge vereinbart und weitere 11 Prozent werden mit Ausschlüssen abgeschlossen. Zuschläge und Ausschlüsse gibt es für 1 Prozent der BU-Anträge. Lediglich 4 Prozent aller Anträge werden abgelehnt. Weitere 4 Prozent der Antragsteller melden sich nicht wieder.

4 Prozent Ablehnung erscheinen wenig, für den betroffenen Antragsteller ist es dennoch unschön. Insbesondere, wenn der Antrag aufgrund eines vermeidbaren Fehlers abgelehnt wurde. Denn es gibt ein paar Dinge, die bereits mit der Antragstellung falsch laufen und damit zur Ablehnung führen können.

Antrag korrekt ausfüllen

Ganz vorn dabei ist, obwohl es banal klingt, alle Felder richtig auszufüllen. Es sollten keine Angaben fehlen. Dazu zählt beispielsweise auch der Geburtsort. Das kann dazu führen, dass der Antrag ergänzt werden muss. Dabei besteht das Risiko, dass zwischen der ersten Antragstellung und der Ergänzung aktuelle Arztbesuche angegeben werden müssen, die sich auf die Risikobeurteilung auswirken.

Wird der Antrag trotz aller Sorgfalt abgelehnt, kann das mehrere Ursachen haben. Neben einer chronischen Krankheit, deren Risiko der Versicherer als zu hoch einschätzt, können das auch zu viele Vorerkrankungen sein. Ein oder zwei Vorerkrankungen lassen sich in der Regel noch versichern, entweder mit einem Ausschluss oder über einen Zuschlag, darüber hinaus könnte es schwerer werden.

Um zum Beispiel eine Ablehnung aufgrund einer Vorerkrankung zu verhindern, könnte im Antrag dargestellt werden, ob oder in welchem Umfang diese Vorerkrankung überhaupt für den versicherten Beruf relevant ist. Handelt es sich beispielsweise um eine Knieverletzung, der Beruf wird allerdings hauptsächlich im Sitzen ausgeübt, spielt das Knie eine untergeordnete Rolle. Anders würde das bei einem Fliesenleger aussehen. Hier würde eine bereits bestehende Knieverletzung sehr wahrscheinlich früher oder später zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Liegen weder chronische Krankheiten noch Vorerkrankungen vor, könnte das Risiko des angegebenen Hobbys zu groß sein. Downhill, Freeclimbing oder Tauchen, aber auch das Fahren eines Motorrads können bei dem einen oder anderen Versicherer zur Ablehnung führen.

Gründe einer Ablehnung

Gibt es weder relevante gesundheitliche Einschränkungen noch gefährdende Hobbys könnte der Beruf selbst ein zu großes Risiko darstellen. Kann auch dieser Punkt ausgeschlossen werden, gibt es für den Kunden möglicherweise einen Eintrag auf der „schwarzen Liste“ der Versicherer, dem HIS (Hinweis – und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft). Wird ein BU-Antrag zunächst abgelehnt, und ist der Grund nicht offensichtlich in der Gesundheit oder den Hobbys zu sehen, sollte hier geschaut werden. Eventuell wurde bereits früher ein BU-Antrag gestellt und abgelehnt. Das wäre hier vermerkt.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

Wurde ein Antrag nun tatsächlich abgelehnt, heißt das nicht, dass der Kunde keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt. Es bedeutet zunächst einmal, dass er bei diesem Versicherer keinen Vertrag erhält. Dennoch kann es sein, dass ein anderer Versicherer das Risiko ganz anders bewertet. Daher kann dort durchaus ein weiterer Antrag gestellt werden. Am zielführendsten ist es aber, wenn bei den in Frage kommenden Versicherern anonyme Voranfragen gestellt werden. Dann kann auf einem Blick bewertet werden, ob der Ausschluss oder der Zuschlag schwerer wiegt.

Fotocredit: Pixabay

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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