Ein Mann muss seinen Job bei einer Bäckerei wegen Bäckerasthmas aufgeben, und kommt kurz darauf beim Finanzamt als Regierungsbeschäftigter unter. Sein BU-Versicherer stellt daraufhin die Zahlung der BU-Rente ein. Zu Recht, wie das Landgericht Arnsberg urteilte.
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