Versicherer kann nicht so einfach vom BU-Vertrag zurücktreten
Auch wenn ein Versicherungsnehmer eine Gesundheitsfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung falsch beantwortet, bedeutet das nicht, dass er grob fahrlässig gehandelt hat. Demzufolge kann der Versicherer nicht so leicht vom Vertrag zurücktreten, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Ein Versicherer kann von einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zurücktreten, weil der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Versicherung eine Frage anders ausgelegt hat. So steht es im Paragraf 19 des Versicherungsvertragsgesetzes, und der wurde in einem aktuellen Urteil angewandt. Fragt ein Versicherer im Versicherungsantrag nach Kopfschmerzen mit einer „Häufigkeit von mehr als 2 x im Monat“ und einem Schmerzgrad größer als fünf, handelt der Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig, wenn er Kopfschmerzen nach einem Unfall nicht angibt, die nach etwa zwei Monaten folgenlos ausgeheilt sind.
Zu dieser Einschätzung kommt das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil vom 8. Januar 2024 (Geschäftszeichen 16 U 107/22). Berichtet hat darüber der Fachanwalt Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte. Laut Urteil ist der Rücktritt des Versicherers vom BU-Versicherungsvertrag unwirksam.
Was genau geschehen ist, lesen sie hier – weiterlesen.
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