Top 5 der allgemeinen BU-Klauseln
In der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es auf das Detail an. Das gilt vor allem für gewisse Formulierungen, die einem Versicherten im Schadenfall die Leistung entweder versagen oder reduzieren. Diese fünf Klauseln sind dabei besonders wichtig.
Top 1: Verzicht auf Verweisung (konkret und abstrakt)
Im Falle einer Berufsunfähigkeit sollte der Versicherte nicht in andere Berufe gedrängt werden können. Auf die Klausel mit der abstrakten Verweisung, nach der dem Versicherer das Recht zusteht, den Versicherten in jeden anderen Beruf zu verweisen, verzichten mittlerweile alle Anbieter.
Die Klausel zur konkreten Verweisung hat hingegen jeder Versicherer. Sie besagt, dass die Leistung eingestellt wird, wenn der Versicherte berufsunfähig ist, aber tatsächlich in einem anderen Beruf mindestens 80 Prozent des alten Gehalts verdient, weder über- noch unterfordert ist und der neue Job etwa das gleiche Ansehen hat. Wenn der Versicherungsnehmer die konkrete Verweisung verhindern, muss er so viel in Teilzeit arbeiten, dass die 80-Prozent-Grenze nicht erreicht wird.
Top 2: Prognosezeitraum
Hier geht es um die voraussichtliche Dauer der ärztlich festgestellten Berufsunfähigkeit mit einem prognostizierten Zeitraum. Beträgt dieser Prognosezeitraum beispielweise sechs Monate und bescheinigt der Arzt eine voraussichtliche Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten, zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente aus.
Da eine Prognose in die Zukunft gerichtet und dadurch sehr schwierig ist, hilft der sogenannte fiktive Prognosezeitraum. Diese Klausel besagt, dass der Versicherer davon ausgeht, dass der Zustand dauerhaft ist, wenn er bereits sechs Monate bestanden hat.
Top 3: Arbeitsunfähigkeits-Klausel
Kann der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend seiner Tätigkeit nicht ausüben, ist er arbeitsunfähig. Der Arzt stellte dann eine Krankschreibung aus. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt die Grundlage für die sechswöchige Lohnfortzahlung und die sich eventuell anschließend Zahlung von Krankengeld durch die Krankenversicherung dar. In manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist eine Klausel enthalten, nach der der Versicherer im Krankheitsfall bereits leistet, wenn diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für mindestens sechs Monate vorliegt.
Top 4: Meldefristen/ Rückwirkende Leistung
Manchmal dauert es etwas länger bis eine Berufsunfähigkeit tatsächlich anerkannt wird. Darum ist die Klausel einer rückwirkenden Leistung wichtig. Sie sichert in diesen Fällen eine nachträgliche Zahlung durch den Versicherer. In dem Zusammenhang kommt auch der Klausel mit den Meldefristen für den Versicherten eine große Bedeutung zu. Diese Fristen regeln, wann der Versicherten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit den Versicherer informieren muss. In der Regel gilt für die erste Meldung „unverzüglich“. Danach müssen Unterlagen und Nachweise eingereicht werden. Hier gelten in der Regel wieder andere Fristen. Die gesetzliche Frist liegt bei drei Jahren. Wie weit die Meldefristen insgesamt ausgedehnt werden können, steht in den Versicherungsbedingungen. Am besten ist aber ein Verzicht auf die Meldefrist.
Top 5: Nachversicherungsgarantie
Bei verschiedenen Lebensereignissen kann es notwendig werden, die Versicherungsleistungen anzupassen. Dazu zählen etwa deutliche Gehaltserhöhungen, Änderungen des Berufes, Heirat oder Geburt eines Kindes. Für diese Anlässe sollte es die Klause der Nachversicherung geben. Besteht diese Klausel, muss der Versicherte nicht erneut die Gesundheitsprüfung durchlaufen. Vor allem für jüngere Versicherte ist diese Nachversicherungsgarantie ein wichtiger Punkt. Zum einen ist es wahrscheinlich, dass sie ihren Vertrag ändern müssen und zum anderen haben sie ihren Versicherungsschutz bei in der Regel guter Gesundheit abgeschlossen und damit geringere Prämien als ältere Personen mit eventuellen Vorerkrankungen.
Und wer seine Versicherung als Student oder Schüler abschließt, obwohl er weiß, dass er später handwerklich oder künstlerisch arbeiten will, sollte neben der Gesundheitsprüfung auch auf die Risikoprüfung verzichten. Dann fragt der Versicherer nicht nach dem neuen Beruf, wenn auf die Nachversicherungsgarantie zurückgegriffen wird.
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