Teil-Dienstunfähigkeit: Was die begrenzte Dienstfähigkeit bedeutet
Bei Beamten läuft beim Einkommen vieles anders als bei Angestellten. Statt eines Lohns oder Gehalts gibt es die Besoldung und statt einer Rente gibt es die Pension. Kann der Beamte oder die Beamtin seinen Dienst nicht mehr ausüben, nennt sich das nicht Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, wie bei anderen Berufstätigen, sondern heißt Dienstunfähigkeit.
Während bei einer Berufsunfähigkeit die Sache relativ eindeutig ist, entweder der Erwerbstätige kann in dem Beruf noch arbeiten, oder nicht, sieht das bei einer Dienstunfähigkeit anders aus. Die begrenzte Dienstfähigkeit ist gesetzlich geregelt und berücksichtigt den Grundsatz im Beamtentum: Verwendung vor Versorgung. Das bedeutet, dass eine Versetzung in den Ruhestand möglichst verhindert werden soll. Jedoch lässt sie sich nur bei Beamten auf Lebenszeit anwenden. Für Beamte auf Probe wäre sie kein vollumfängliches Bestehen der Probezeit.
Beamte können in ein anderes Amt versetzt werden
Wird nun ein Beamter in seinem Amt dienstunfähig, drängt sich daher zunächst die Frage nach einem anderweitigen Einsatz in einem ähnlichen Amt auf. Allerdings wäre, wenn das nicht möglich ist, auch ein zumutbarer Wechsel der Laufbahn des Beamten denkbar. Und auch, wenn er dazu angehört wird, muss er nicht zustimmen. Grundsätzlich muss eine 100-prozentige Einsatzfähigkeit im neuen Amt möglich sein. Ist es das nicht, und bestätigt ein Amtsarzt dies, liegt eine begrenzte Dienstfähigkeit vor. Damit könnte der betroffene Beamte im selben Amt mit einer begrenzten Dienstfähigkeit arbeiten.
Die Folge einer begrenzten Dienstfähigkeit ist eine verringerte Dienstzeit und eine im Verhältnis dazu reduzierte Besoldung. Zwar gleicht oftmals der Dienstherr den Einkommensverlust mit einem nicht ruhegehaltsfähigen Zuschlag aus. Doch spätestens in der Pensionierung entsteht eine noch größere Lücke. Je nach Alter des Beamten mit Eintritt der begrenzten Dienstfähigkeit und demzufolge den Jahren, die bis zum Ruhestand weniger gearbeitet werden kann, kann der Verlust durch die geringere Besoldung bereits während der Berufszeit rasch über 100.000 oder 200.000 Euro betragen und in der Zeit der Pensionierung sogar noch deutlich darüber liegen. Um dieser Lücke vorzubeugen, kann eine Dienstunfähigkeit mit Teil-Dienstunfähigkeit helfen.
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