So gut sind die Nachversicherungsgarantien in der BU-Versicherung

Durchwachsen, aber mit einer gut gefüllten Top-Riege. Mit diesen Worten kommentierten die Experten des unabhängigen Analysehauses Morgen & Morgen das erstmals erschienene „M&M Rating BU-Nachversicherung“. Für ihre Analyse herangezogen hatten die Hofheimer die 614 BU-Tarife, die sie bereits im Rahmen des „M&M BU-Rating“ unter die Lupe genommen hatten.

Das Ergebnis: 313 BU-Tarife wurden mit fünf Sternen ausgezeichnet. Gefolgt von 86 Tarifen mit vier Sternen. „Für den ersten Jahrgang ist das Ergebnis bereits sehr gut“, kommentierte Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating und Analyse, die Resultate.

Markt bietet noch Potenzial

Als „etwas bauchig“ zeige sich hingegen der Bereich der Drei-Sterne-Bewertungen, in den insgesamt 200 Tarife fielen. Sieben Tarife erhielten demnach zwei Sterne, zehn Tarife hätten mit nur einem Stern „noch viel Luft nach oben“. Insgesamt böte der Markt „noch Potenzial“, so Ludwig, man wolle aber auch die Hürden nicht zu hoch ansetzen. Auftrag sei es, den Markt zu spiegeln, auf dem aktuell viel Wettbewerb stattfinde.

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Um die Bedingungsqualität im Sinne der Verbraucher zu beurteilen, klopften die Analysten die Tarife anhand von 17 Leistungsmerkmalen ab. Hiervon seien die fünf wichtigsten als Mindestkriterien für eine Top-Bewertung von vier oder fünf Sternen angesetzt, wie es heißt.

Tarife ohne erneute Risikoprüfung im Vorteil

So verzichten beispielsweise alle Top-Tarife auf eine erneute Risikoprüfung im Rahmen der Nachversicherung. Damit grenzten sie sich von den Tarifen ab, die zwar auf die Gesundheitsprüfung als einen Teil der Risikoprüfung verzichteten, dafür aber beispielsweise „erneut den aktuell ausgeübten Beruf betrachten und im Rahmen der Nachversicherung heranziehen“, erläutern die Experten.

Weitere Leistungsmerkmale beziehen sich beispielsweise auf die Angemessenheitsprüfung. Hier fordert M&M, dass mindestens 60 Prozent des Bruttolohns abgesichert werden können und nicht der Nettolohn die Grundlage bildet. Somit sei sichergestellt, dass die tatsächliche Arbeitskraft, deren Wert als Bruttolohn gemessen werde, abgesichert sei. Dadurch werde eine Benachteiligung etwa durch eine aktuell gewählte Steuerklasse vermieden, die sich in einem niedrigeren Nettolohn niederschlage – und damit auch die wählbare BU-Rentenhöhe drücke. Zudem werde im Rating darauf geachtet, dass pro Nachversicherungsereignis die Rente mindestens in Höhe von 1.000 Euro und mindestens um 100 Prozent angepasst werden kann.

Fotocredit: Bristekjegor/Freepik

Autor/in

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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