Leistungsberatung wird Bewertungskriterium im BU-Rating von Morgen & Morgen

Morgen & Morgen erweitert seine Analysen der Berufsunfähigkeitsversicherungen ab sofort um eine weitere Leistungsfrage, nämlich um diese: „Übernimmt der Versicherer Kosten für eine unabhängige Leistungsberatung?“ So wollen die Analysten erfassen, welche Versicherer ihren Kundinnen und Kunden im Leistungsfall (Teil-)Kosten für eine unabhängige Beratung erstatten. Dieses Bedingungsdetail sei gerade im Kommen und habe „eine hohe Relevanz für Verbraucherinnen und Verbraucher“.

Bislang bieten laut Morgen & Morgen nur drei Versicherer eine Form zur Kostenübernahme der unabhängigen Leistungsberatung an. Dialog, Hannoversche und LV 1871 verfügen über eine entsprechende Klausel in einem oder mehreren BU-Tarifen. Sie erhalten bei der neuen Abfrage bislang aber nur ein „teilweise erfüllt“, da die Gesellschaften erst nach einer ersten Ablehnung das Angebot zur Leistungsberatung machen. Ein „vollständig erfüllt“ würde nur der Versicherer erhalten, der bereits bei der Antragstellung auf Leistung die Kosten einer unabhängigen Beratung übernimmt. Zu solchen Leistungsbegleitern gehören etwa der BU Expertenservice.

Viele Verbraucher überfordert

Viele Kundinnen und Kunden bekommen keine BU-Rente, weil sie sich irgendwann während der Antragstellung nicht mehr beim Versicherer melden. Und das liegt laut Einschätzung der Analysten auch daran, dass viele Verbraucher mit dem Thema überfordert sind. „Deswegen möchten wir die Gesellschaften in ihren Bemühungen bestärken, diese Erleichterung für ihre Kundinnen und Kunden und sich selbst zu schaffen“, sagt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei Morgen & Morgen.

Das Analysehaus habe auch die Seite des Versicherers und den Schutz des Kollektivs im Blick. Aus diesem Grund erlaube die neue Analysefrage im M&M Rating Berufsunfähigkeit eine Begrenzung der Kosten seitens der Versicherer. Ebenfalls wäre eine Begrenzung der absoluten Zahl der Leistungsberatungen für das Analyseteam kein Abwertungsgrund. „Es soll schließlich kein Anreiz geschaffen werden, einfach einen Antrag ‚ins Blaue hinein‘ zu stellen“, so Ludwig.

Prozess der Leistungsbeantragung würde effizienter

Der Prozess der Leistungsbeantragung werde damit für beide Seiten effizienter, heißt es weiter. „Denn durch die professionelle Beratung können nicht berechtigte Anfragen bereits vorab durch eine objektive Stelle abgewandt werden. Davon profitiert auch der Versicherer. Die eingehenden Anträge auf BU-Leistung sind zudem professionell aufbereitet und beinhalten alle notwendigen Informationen, sodass Rückfragen und Diskrepanzen abnehmen.“

Ablehnungsquoten und Prozesskosten ließen sich bei den Versicherern durch die unabhängige Leistungsberatung reduzieren, glaubt Ludwig. Denn die Gesellschaften profitierten von eindeutigen Anträgen, die wenig Raum für Unklarheiten ließen. Das erleichtere ihnen die effiziente Entscheidung im Sinne des Kollektivs. Weniger Ablehnungen und Prozesse könnten außerdem die öffentliche Wahrnehmung der BU-Versicherer verbessern.

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Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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