Kolumne: Welche Klauseln in der BU-Versicherung sinnvoll sind
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich mit allerhand Klauseln ausstatten. Sind diese aber auch immer sinnvoll? Biometrie-Experte und Makler Philip Wenzel geht darauf in seiner neuen Kolumne ein.
Einen Experten macht es zum größten Teil aus, dass er es aushält für einen Heuchler gehalten zu werden, weil er die einfachsten Fragen nicht allgemeingültig beantworten kann. Es kommt halt immer darauf an, welche BU-Versicherung die beste ist und welche Bausteine gewählt werden sollten. Aber weil ich kein Experte bin, kann ich mal meinen Senf dazu abgeben, welche Klauseln für wen wichtig sind und worauf man dabei achten muss.
AU-Klausel
Die AU-Klausel leistet bei den meisten Anbietern 24 bis 36 Monate bei einer Krankschreibung, die mindestens 6 Monate andauert. Der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit (AU) und Berufsunfähigkeit (BU) liegt eigentlich darin, dass Arbeitsunfähigkeit vorübergehend ist und Berufsunfähigkeit dauerhaft. Da aber alle BU-Versicherer 6 Monate als dauerhaft definieren, ist der einzige Unterschied der einfachere Nachweis.
Und da wir Vermittler uns im Leistungsfall nicht mit Gutachten & Co. rumärgern möchten, ist die AU-Klausel auch für uns von Vorteil. Am sinnvollsten ist sie in meinen Augen bei Akademikern. Zum einen, weil da die 5 bis 15 Prozent, die die Klausel kostet, nicht so ins Gewicht fallen und zum anderen, weil hier körperliche Einschränkungen schwieriger nachweisbar sind und allgemein eine BU wegen einer psychischen Erkrankung wahrscheinlicher ist. Und da die Kooperationsfähigkeit bei einer psychischen Erkrankung nicht sehr hoch ist, hilft die AU-Klausel, die Leistung einfacher zu beantragen.
Der große Nachteil ist die zeitliche Befristung. Wenn ich hier nicht aufpasse und die Leistung endet, muss ich die BU-Rente beantragen und bin wieder voll in der Beweislast. Das sollte ich dadurch vermeiden, dass ich schon, während die Rente aus der AU-Klausel läuft, die Rente wegen BU beantrage.
DU-Klausel
Die DU-Klausel ist nur für Beamte wichtig. Und auch hier gibt es keine zusätzliche Leistung, sondern der Weg zur Rente ist einfacher. Theoretisch ist es unmöglich, dass Dienstunfähigkeit vorliegt, aber keine BU.
Hier muss ich wissen, dass es durchaus auch sinnvoll sein kann, Rente wegen BU zu beantragen. Denn die DU-Rente leistet erst ab dem Zeitpunkt der Entlassung oder Ruhestandversetzung. Die Rente wegen BU würde ab dem Folgemonat, in dem die BU eingetreten ist, leisten. Wenn der Beamte also schon längere Zeit nicht mehr arbeiten konnte, bevor er in den Ruhestand versetzt wurde, kann man mal darüber nachdenken.
Infektions-Klausel
Die Infektions-Klausel hört sich für Mediziner, Gastronomen und Lehrer gut an. Aber auch hier ist nur der Nachweis leichter. Denn die Klausel leistet, wenn ein behördliches Arbeitsverbot für mindestens 6 Monate vorliegt. Da wäre ich zwar auch „normal“ BU, aber dann müsste ich dem Versicherer klar machen, dass ich auch dann berufsunfähig bin, wenn die Krankheit mich nicht unmittelbar in meinen Tätigkeiten einschränkt. Es reicht aus, wenn kein sinnvolles Arbeitsergebnis mehr möglich ist.
Krebs-Klausel und Rollstuhl-Klausel
Auch bei der Krebs-Klausel, die 15 Monate leistet, wenn Krebs diagnostiziert ist, ist der Nachweis einfacher, weil er rein medizinisch ist. Außerdem muss hier kein Prognosezeitraum erfüllt werden, weshalb ich die Rente hier auch mal schneller bekommen könnte. Trotzdem dürfte in den allermeisten Fällen auch hier eine „normale“ BU vorliegen. Das gleiche gilt auch für die Rollstuhl-Klausel, die bei Taubheit, Blindheit und wenn ich im Rollstuhl sitzen muss, leistet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es derzeit keine Klausel gibt, die einen bestechenden Mehrwert bietet. Wenn der Vermittler sich mit dem Leistungsfall auskennt oder mit einem Experten für Leistungsfälle kooperiert, dann sind alle Klauseln nicht unbedingt notwendig. Vor allem die DU-Klausel lässt sich überdenken, da ja die Dienstleistung des Experten sich durch die Renten bezahlen ließe, die man hier rückwirkend bekommt, aber nicht über die DU-Klausel bekäme.
Aber trotzdem machen die Klauseln alle den Leistungsfall einfacher und bieten dem Kunden dadurch eine zusätzliche Sicherheit. Deshalb haben Experten ja auch immer recht, wenn sie sagen, dass es immer auf den Einzelfall ankommt, ob etwas sinnvoll ist oder nicht.
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