Kolumne: Gefährdet kiffen die BU-Versicherung?

Seit Cannabis-Konsum in Deutschland legal ist, stellt sich die Frage nach dem Schutz vor Berufsunfähigkeit. Gefährdet es wirklich die BU-Versicherung, wenn man Gras raucht? Der auf Arbeitskraft spezialisierte Makler Guido Lehberg setzt sich in seinem Gastbeitrag mit der Materie auseinander und nennt mögliche Fehler.

Seit April 2024 ist nun auch der Cannabis-Konsum legalisiert worden. Sie dürfen Cannabis nun auf legalem Wege kaufen, besitzen und auch rauchen oder essen. Neben den politischen Diskussionen, ob das nun sinnvoll oder sogar gefährlich ist, möchte ich in diesem Beitrag darauf eingehen, ob und welche Folgen es auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und die Rente im Fall der Berufsunfähigkeit haben kann, wenn Sie regelmäßig kiffen oder Cannabis in Cookies oder Brownies essen.

Muss Drogenkonsum im Antrag der BU angegeben werden?

Beim Abschluss einer BU-Versicherung wird eine Risiko- und Gesundheitsprüfungdurchgeführt. Dabei wird nicht nur nach Vorerkrankungen gefragt, sondern auch nach Rauchverhalten, BMI und Hobbys.

Und tatsächlich fragen die meisten Versicherungen auch nach dem Konsum von Drogen. Es gibt lediglich einige wenige Versicherer, die nach „Behandlungen wegen Drogen“ fragen und nicht danach, ob Sie „Drogen konsumiert haben“.

Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz, der Gothaer oder dem Volkswohl Bund abschließen, spielt der Konsum allein keine Rolle. Hier wird nur danach gefragt, ob Sie wegen Drogenkonsums behandelt wurden.

Bei der BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung für Ärzte und Medizinstudenten oder die BU mit reduzierten Gesundheitsfragenfür Rechtsanwälte, Steuerberater und Notarespielt der reine Konsum ebenfalls keine Rolle. Zusätzlich können Sie hierbei auch um die Angabepflicht einer Behandlung wegen Cannabis drum herumkommen. Das kommt dann allerdings auf Art und Dauer der Behandlung an.

Bei allen anderen Versicherern müssen Kiffen und auch die sonstige Einnahme von Marihuana angegeben werden.

Welche Auswirkung hat die Angabe des Konsums von Cannabis auf die BU-Versicherung?

Seit der Cannabis-Legalisierung kommt zwar die Frage danach deutlich häufiger, aber auch vorher mussten sich die Versicherer mit diesem Thema beschäftigen. Denn Marihuana zu rauchen, war auch vor April 2024 nicht selten. Der Europäische Drogenbericht 2020 zeigt, dass bereits 4 Prozent der 18–64-Jährigen angeben, in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis zu sich genommen zu haben.

Dabei müssen wir beachten, dass dies zu diesem Zeitpunkt noch illegal gewesen ist und die Dunkelziffer daher wohl deutlich höher sein dürfte.

Die gesamte Kolumne von Guido Lehberg lesen sie auf unserem Partnerportal Pfefferminzia.de

 

Fotohinweis: Bild mit Künstlicher Intelligenz erstellt

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