Erwerbsminderungsrente: Wie viel sie wirklich leistet

Ein Unfall oder eine Krankheit kann bei einem Arbeitnehmenden zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Manchmal beeinträchtigt der Gesundheitszustand denjenigen so sehr, dass er berufsunfähig oder sogar erwerbsunfähig wird. Vor rund 20 Jahren sorgte eine Rentenreform dafür, dass die staatliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft wurde. Die Rente aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit trat an ihre Stelle.

Mehr als 1,8 Millionen Menschen hierzulande bezogen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge Leistungen daraus. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der Anzahl der Stunden ab, die der Arbeitnehmer pro Tag noch arbeiten kann. Dabei ist es unerheblich, ob er das in seinem Job tun kann oder in irgendeinem anderen. Auch, ob am Arbeitsmarkt überhaupt ein entsprechender Arbeitsplatz verfügbar ist, spielt dabei keine Rolle. Allerdings kann das dazu führen, dass aus der halben Erwerbsminderungsrente wegen gesundheitlicher Gründe eine volle Erwerbsminderungsrente wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes wird.

Bei einer möglichen Arbeitszeit von weniger als drei Stunden gibt es die staatliche Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ist eine Arbeit zwischen drei und sechs Stunden noch möglich, kann die halbe Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Wie hoch die individuelle Erwerbsminderungsrente sein wird, hängt unter anderem vom Alter, dem bisherigen Verdienst und den Jahren, in denen eingezahlt wurde, ab. Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung gibt über diese Höhe Auskunft.

Grenze zum Dazuverdienen ist gestiegen

Zusätzlich können zur Erwerbsminderungsrente staatliche Leistungen beantragt werden. Auch ein Hinzuverdienst ist grundsätzlich möglich. Seit dem 1. Januar 2023 können Erwerbsminderungsrenten unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Damit gehört die Grenze von 6.300 Euro pro Jahr Hinzuverdienst der Vergangenheit an. Wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen, liegt die neue Grenze bei rund 35.650 Euro und bei Renten wegen voller Erwerbsminderung bei rund 17.820 Euro. Wichtig für den Nebenverdienst aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit drei Stunden beziehungsweise sechs Stunden, je nach Erwerbsminderungsrente, nicht übersteigt.

Wie wirkt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Erwerbsunfähigkeit aus?

Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht zur Grundversorgung zählt, wird hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angerechnet. Im Gegenteil übernimmt die Deutsche Rentenversicherung hier die Abgaben zur Sozialversicherung, weshalb die private BU-Rente nicht sozialversicherungspflichtig wird.

Um einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen zu können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Medizinische Rehabilitation, um die Erwerbsfähigkeit zu verbessern, muss in Anspruch genommen worden sein. Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente!“
  • Eine berufliche Rehabilitation könnte für eine Neuorientierung im Arbeitsmarkt angestrebt werden
  • Ist beides nicht möglich, beurteilt die Deutsche Rentenversicherung, wie viele Stunden pro Tag gearbeitet werden kann. Danach erfolgt die Einstufung für eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung.
  • Zudem muss der Antragsteller mindestens fünf Jahr vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein. Dabei handelt es sich um die sogenannte Wartezeit. Mit Abschluss des ersten Ausbildungsjahres gibt es allerdings Schutz bei voller Erwerbsminderung.
  • Und der Antragsteller muss in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben, etwa aus einer versicherten Beschäftigung.

Fotocredit: senivpetro/Freepik

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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