Eintrittsalter: Die unterschiedlichen Berechnungsverfahren
Bei Personenversicherungen spielt das Eintrittsalter eine große Rolle. Sind doch das Alter der versicherten Person und das Endalter entscheidend für die Kosten der Absicherung und damit für die Höhe des Versicherungsbeitrags. Das gilt zum Beispiel für die Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Je früher eine BU-Versicherung abgeschlossen wird, desto niedriger ist der Beitrag.
Allerdings legen nicht alle Versicherer das Eintrittsalter und das Endalter auf die gleiche Weise fest, etwa nach dem konkreten Geburtstag der versicherten Person . Die meisten Versicherer nutzen das Kalenderjahresverfahren, manche das Halbjahresverfahren.
Das Kalenderjahresverfahren
Beim Kalenderjahresverfahren berechnet sich das Eintrittsalter aus der Differenz des Kalenderjahres bei Vertragsbeginn und des Geburtsjahres der versicherten Person. Darum erhöht sich das versicherungstechnische Eintrittsalter für alle Personen immer zum Jahreswechsel. Für Menschen, die am Anfang des Jahres Geburtstag haben, wirkt sich das nicht weiter negativ aus. Diejenigen, die allerdings im November oder Dezember geboren wurden, sind aus Versicherungssicht immer ein Jahr älter.
Das Halbjahresverfahren
Nicht ganz so häufig wie das Kalenderjahresverfahren nutzen BU-Versicherer das Halbjahresverfahren. Hier wird das Eintrittsalter der versicherten Person zum Zeitpunkt des Beginns des Versicherungsvertrags entweder auf- oder abgerundet. Das bedeutet, jemand der im Januar geboren ist, wird und nach dem 1. Juli einen Vertrag abschließt, wird ein Jahr älter gemacht. Einige wenige Versicherer schauen auf das genaue Geburtsdatum beim Eintrittsalter.
Probleme der Berechnungen
Oft schieben Versicherungskunden ihre Absicherung auf. Gerade bei einer BU-Versicherung kommt es jedoch hinsichtlich der Kosten auf jedes Jahr an. Je nach Versicherer und der Berechnung des Eintrittsalters kann es passieren, dass der Kunde zwischen Angebot und Unterschrift eine Beitragserhöhung bekommt, obwohl er gar keinen Geburtstag hatte.
Zudem kann das Eintrittsalter in Kombination mit dem Endalter problematisch werden und bei Vergleichen zu verfälschten Ergebnissen führen. Korrekt wäre die Eingabe des Geburtsdatums und die gewünschte Versicherungsdauer. Denn auch das versicherungstechnische Endalter wird unterschiedlich berechnet. Wird zum Beispiel das 65. Lebensjahr angegeben, kann es je nach Versicherer nach 35 oder nach 34 Jahren erreicht werden. Und dadurch kann die eine Gesellschaft den Vertrag günstiger anbieten, weil sie ein Jahr weniger Versicherungsschutz anbietet.
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