Einstellung der BU-Rente muss nachvollziehbar begründet sein
Rechtsanwalt Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte macht auf einen Fall aufmerksam, bei dem es um eine sogenannte „uno actu“-Entscheidung eines Berufsunfähigkeitsversicherers geht.
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