Bundeskabinett beschließt höhere Renten
Das Bundeskabinett hat die sogenannte Rentenwertbestimmungsverordnung beschlossen. Das meldet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen, das soll am 16. Juni passieren.
In der Verordnung geht es darum, dass die gesetzlichen Renten in Westdeutschland am 1. Juli 2023 um 4,39 Prozent steigen werden. In der ehemaligen DDR geht es um 5,86 Prozent hinauf. Die Rentenwerte, die in der Formel zur Rentenberechnung eine Rolle spielen, steigen damit auf einheitlich 37,60 Euro. Damit liegen sie in West und Ost am 1. Juli 2023 zum ersten Mal gleichauf – ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen.
Dazu sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Die steigenden Löhne und der starke Arbeitsmarkt in Deutschland machen diese Erhöhungen möglich. Ich freue mich besonders, dass die Rentenangleichung Ost aufgrund der positiven Entwicklung ein Jahr früher erreicht wird, als gesetzlich vorgesehen. Dazu hat auch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro beigetragen, von der viele Menschen in den neuen Ländern profitiert haben. Das Sicherungsniveau bleibt stabil bei über 48 Prozent.“
Außerdem liefert Heils Ministerium ein paar Zahlen hinterher: Die für die Renten maßgeblichen Lohnzuwächse betragen 4,50 Prozent in West- und 6,78 Prozent in Ost-Deutschland (natürlich nur nominal, also vor Inflation). Der Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern ausweist, ging hingegen um 0,1 Prozentpunkte zurück.
Das Rentenniveau landet nach dem Anstieg im Juli dann bei 48,15 Prozent. Es liegt damit über dem Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent. Bereits 2022 hatte die Regierung die Renten ein gutes Stück erhöht. Damals ging es im Westen um 5,35 und in der ehemaligen DDR um 6,12 Prozent hinauf.
Bild: Pixabay
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