Betriebliche Altersversorgung: So gelingt der Einstieg beim Gewerbekunden
Bei der Absicherung von biometrischen Risiken steht die betriebliche Altersversorgung (bAV) als Entgeltumwandlung meist nicht ganz oben auf der Liste. Allerdings handelt es sich hierbei durchaus um ein Biometrie-Thema, nämlich um das Langlebigkeitsrisiko. Dass die gesetzliche Rente im Ruhestand kaum ausreichen wird, ist hinlänglich bekannt. Darum sorgen viele Menschen bereits anderweitig vor oder planen es.
Private Vorsorgeprodukte bieten oft die Möglichkeit, zwischen einer Kapitalauszahlung und einer Verrentung zu wählen. Unterschätzt man die durchschnittliche Lebenserwartung, kann es ein Fehler sein, sich für die Kapitalauszahlung zu entscheiden. Dann ist das Geld vielleicht aufgebraucht und vor dem Rentner liegen noch ein paar Jahre. Die bAV soll die gesetzliche Rente ergänzen, um dieses Langlebigkeitsrisiko abzufangen.
Rein Arbeitgeberfinanzierung oder Mischung
Grundsätzlich sind die Unternehmen nicht verpflichtet, von sich aus eine bAV anzubieten. Doch sobald ein Mitarbeiter danach fragt, muss der Betrieb es eben doch. Es gibt mittlerweile noch zwei Varianten für die Finanzierung der Beiträge. Entweder Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den monatlichen Beitrag zusammen oder der Arbeitgeber übernimmt den Beitrag komplett allein. Eine Finanzierung nur durch den Mitarbeiter ist nicht (mehr) erlaubt.
Der Arbeitgeberzuschuss liegt bei mindestens 15 Prozent der entgeltumgewandelten Beiträge. Als Durchführungsweg für Angestellte wird meist die Direktversicherung gewählt. Führungskräfte und Management verdienen mehr und setzen ihre Beiträge höher an. Jedoch ist der Zuschuss nach oben nicht begrenzt und kann höher ausfallen. Die Entgeltumwandlung ist von der Sozialversicherungspflicht befreit und kann inklusive des Arbeitgeberzuschusses höchstens 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung betragen. Das sind für 2023 höchstens 292 Euro im Monat.
Rente aus bAV wird in der Bezugszeit besteuert
Eine häufige Frage, die im Zusammenhang mit der bAV-Beratung auftaucht, betrifft die Besteuerung. Da der Teil des Entgelts, der umgewandelt wird, weder zur Berechnung der Einkommenssteuer noch für die Sozialversicherungen herangezogen wird, müssen später auf die Rente Steuer sowie Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Da der Steuersatz in der Regel bei Normalverdienenden in der Rentenzeit geringer ist als in der Zeit der Erwerbstätigkeit, fällt die Belastung oft deutlich geringer aus.
Unternehmer erkennen recht schnell den Vorteil einer bAV für ihre Mitarbeitenden, wenn sie zu dem Thema beraten werden. Sie unterstützen bei der Altersvorsorge und das nimmt die Belegschaft als positiv wahr. Zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung trägt die bAV damit bei. Und all das bekommt der Unternehmer für einen vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand.
Zudem nehmen nicht alle Mitarbeiter die Möglichkeit für die bAV an. Von beispielsweise 100 Mitarbeitern interessieren sich in der Regel nur 80 dafür. Von diesen 80 sitzen 60 später im Gespräch und davon schließen vielleicht 40 den Vertrag ab.
Alle Aspekte müssen berücksichtigt werden
Entscheidend bei der bAV-Planung ist, auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter und die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens zu berücksichtigen. Hier müssen die verschiedenen Aspekte abgewogen werden, um für alle Seiten die beste bAV-Regelung zu schaffen.
Mehr Informationen zur bAV gab es beim BiometrieExpertentag. Hier geht’s zur Aufzeichnung (ab Minute 23:10).
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