Betriebliche Arbeitskraftabsicherung steht bei den Beschäftigten hoch im Kurs

Benefits wie die betriebliche Arbeitskraftabsicherung stehen bei Beschäftigen hoch im Kurs. Angesichts des Fachkräftemangels sind Unternehmen gut beraten, ihrem Personal eine betriebliche Lösung anzubieten. Doch welche Optionen gibt es? Und wer bezahlt den Extra-Schutz?

Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice, gutes Gehalt, Kinderbetreuung: In Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels müssen sich Arbeitgeber einiges einfallen lassen, um qualifiziertes Personal binden und zugleich neue Talente von sich überzeugen zu können. Neben klassischen Anreizen rückt die betriebliche Arbeitskraftabsicherung (bAKS) immer mehr in den Blickpunkt. Die Versicherungsprodukte bieten Beschäftigten finanziellen Rückhalt, falls sie gesundheitsbedingt über einen längeren Zeitraum ausfallen, ihren Beruf nicht mehr ausüben oder schlimmstenfalls gar nicht mehr arbeiten können.

Der Schutz ist existenziell, denn ohne Arbeitseinkommen droht den meisten Arbeitnehmern der soziale Abstieg. Einzelpersonen haben oft schlechte Karten, wenn es darum geht, ihre Arbeitskraft zu bezahlbaren Konditionen und ohne Ausschlüsse abzusichern. Grund dafür können das Alter, Vorerkrankungen oder andere Risiken sein.

Bei einer Unternehmenslösung ist das anders. Mit einer betrieblichen Arbeitskraftabsicherung können die gesamte Belegschaft oder eine definierte Teilgruppe per Kollektivrahmenvertrag abgesichert werden. Die bei Individualverträgen üblichen Gesundheitsfragen oder eine Risikoprüfung sind in aller Regel auf ein Minimum begrenzt oder entfallen komplett.

Das macht den Zugang zum Versicherungsschutz sehr viel einfacher und günstiger. Darum steht eine betriebliche Arbeitskraftabsicherung bei Beschäftigten hoch im Kurs. „Unter Arbeitnehmern zählt die Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit oder Krankheit zu den meistgeschätzten Benefits“, bestätigt Heike Siegl, Pressereferentin der Allianz Lebensversicherung. Das hat sich mittlerweile bei vielen Chefs herumgesprochen. Laut einer Yougov-Umfrage im Auftrag von Zurich aus dem Jahr 2022 sind mehr als die Hälfte von ihnen bereit, die Arbeitskraftabsicherung der Mitarbeitenden zu unterstützen oder sogar vollständig zu finanzieren.

Die zunehmende Bereitschaft der Arbeitgeber, ihrem Personal für den Fall längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit oder beim Verlust von Grundfähigkeiten finanzielle Rückendeckung zu geben, zeigt sich auch in der Versicherungspraxis: „Die Nachfrage nach der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung hat in den vergangenen zwei bis drei Jahren deutlich zugenommen“, bestätigt Stefanie Frühwald, Expertin für betrieblichen Einkommensschutz (bEKS) bei der Nürnberger Versicherung.

Fachleute gehen davon aus, dass die bAKS künftig eine noch sehr viel größere Rolle für Arbeitnehmer spielen wird – und damit fast zwangsläufig auch für ­Arbeitgeber. Denn der Kampf um wertvolle Fachkräfte dürfte sich angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland noch erheblich verschärfen. Betriebe müssen sich am Arbeitsmarkt zunehmend von Wettbewerbern abheben. „Verlassen Mitarbeiter den Betrieb, drohen Auftragsausfälle, der Verlust wertvollen Know-hows und von Kundenbeziehungen“, warnt Allianz-Expertin Heike Siegl. Zu alldem kommen Extra-Kosten für eine Neueinstellung, wenn qualifiziertes Personal zu einem anderen Brötchengeber wechselt.

bAKS als Lockmittel für Talente

Darum ist es so wichtig für Unternehmen, durch besondere Anreize attraktiv für ihre Beschäftigten und potenzielle neue Kräfte zu bleiben beziehungsweise zu werden. Die betriebliche Arbeitskraftabsicherung ist ein ideales Instrument dafür. Möglich sind mehrere bAKS-Finanzierungsvarianten: Die Absicherung kann beispielsweise per Entgeltumwandlung von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst bezahlt werden. Bei diesem Modell leitet der Arbeitgeber einen Teil des Bruttoeinkommens direkt in die Absicherung um. Basis dafür ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherer.

Aus der Entgeltumwandlung ergeben sich für die Beschäftigten Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben. Darüber hinaus profitieren sie ganz direkt von einem Zuschuss ihres Arbeitgebers: Wie bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) unterstützt er das Absicherungsmodell mit einem Zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags.

Alternativ kann er auch einen höheren Zuschuss beisteuern – oder den Königsweg der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung einschlagen und die Kosten für den Schutz der Beschäftigten komplett tragen. „Wir sehen zunehmend die Bereitschaft der ­Arbeitgeber, deutlich höhere Zuschüsse als die gesetzlich vorgegebenen 15 Prozent zu leisten“, sagt Stefanie Frühwald von der Nürnberger Versicherung. Denn mittlerweile gilt in vielen Branchen: Je fürsorg­licher und großzügiger der Chef, desto ­besser seine Chance auf gutes Personal. Denn die Mitarbeitenden lieben den betrieblichen Schutzschirm.

Welchen Betrag der Arbeitgeber auch immer übernimmt: Er kann ihn als Betriebsausgabe geltend machen. Das bringt auch ihm steuerliche Vorteile, und in vielen Fällen ist der Zuschuss sozialversicherungsfrei. „Zugleich positioniert er sich als attraktiver Arbeitgeber, der soziale Verantwortung gegenüber den Beschäftigten übernimmt“, sagt Andreas Müller, Leiter bAV bei Zurich Gruppe Deutschland. „Das trägt dazu bei, das Vertrauen und die Loyalität der Belegschaft zu stärken.“

Versicherer wie die Allianz, Zurich, Nürnberger oder Hanse-Merkur haben auf den steigenden Bedarf an Produkten der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung reagiert. Sie bieten ein Bündel von Konzepten an, damit Arbeitnehmer die zur Jahrtausendwende stark eingeschränkten staatlichen Leistungen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit mithilfe des Arbeitgebers aufstocken können.

Dafür hat Zurich sowohl Verträge mit Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss als auch vollständig firmenfinanzierte Absicherungslösungen mit stark reduzierten Risiko- und Gesundheitsfragen im Portfolio. Zahlt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge, verzichtet der Versicherer bis zu einer monatlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von bis zu 3.000 Euro auf eine ärztliche Untersuchung. Bei einer vollständig firmenfinanzierten Arbeitskraftabsicherung können Arbeitgeber ihre Beschäftigten oder definierte Teilgruppen von mindestens 20 Personen über die Kollektivversicherung „Team“ schützen. Alle Mitarbeitenden werden als Einheit bewertet und sind ohne Gesundheitsprüfung bis zur vertraglich festgelegten Obergrenze versichert.

Auch Grundfähigkeiten geschützt

Die Nürnberger Versicherung ist einer der wenigen Anbieter, der neben der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung in verschiedenen Tarifvarianten auch einen betrieblichen Grundfähigkeitsschutz im Programm hat. Ihre betriebliche BU ­bietet über die Absicherung der ­Arbeitskraft hinaus unkomplizierte Leistungen im Fall einer Krebsdiagnose und befreit den Kunden bei längerer Arbeitsunfähigkeit von den Beiträgen. „Mit der Grundfähigkeitsversicherung erreichen wir auch Belegschaften, die überwiegend körperlich tätig sind“, so Expertin Frühwald. Zusätzliche Zielgruppenbausteine böten die Möglichkeit, das Versicherungsangebot noch passgenauer auf einzelne Berufsbilder zuzuschneiden. Weiterer Vorteil: Bereits ab zehn Versicherten ist der Zugang zur betrieblichen Arbeitskraftabsicherung per einfacher Dienstobliegenheitserklärung durch den Arbeitgeber möglich – die umfassenden Gesundheitsfragen entfallen.

Auch die Allianz bietet Unternehmen mehrere Produkte zur Arbeitskraftabsicherung an, darunter die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Allianz ist sie in Kombination mit einer betrieblichen Altersversorgung oder als eigenständige Versicherung zu haben. Hinzu kommt die betriebliche Körperschutz-Police. Sie springt ein, falls körperliche oder geistige Fähigkeiten des Versicherten beeinträchtigt sind, zum Beispiel durch Demenz oder Unfall. Der Schutz lässt sich durch Wahlleistungen erweitern, darunter finanzielle Hilfen bei längerer Krankschreibung, bei Depressionen oder bei Verlust einer für den Job wichtigen Fähigkeit.

Viele interessante Produkt-Optionen

Die Beispiele machen deutlich: In der Beratung zur betrieblichen Arbeitskraftabsicherung haben Versicherungsvermittler viele interessante Produkt-Optionen. Zudem können sie ihren Firmenkunden Top-Tarife anbieten. Denn die Qualität der BU-Direktversicherungen über den Arbeitgeber ist sehr hoch, wie die jüngste Bewertung für Berufsunfähigkeitsversicherungen durch die Rating-Agentur Franke und Bornberg zeigt. Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der 36 Tarife mit 45 Tarifvarianten schnitt 2023 mit der Höchstbewertung „hervorragend“ (FFF+) ab, gut ein weiteres Fünftel (22 Prozent) stufte das Analyseunternehmen mit „sehr gut“ (FFF) ein.

Doch gute Produkte sind nicht alles, damit Versicherungsvermittler ihre Kunden optimal beraten und absichern können. Das Thema betriebliche Arbeitskraftabsicherung erfordert Spezialwissen, etwa im Steuer- und Sozial­versicherungsrecht. Davon sollten sich Vertriebler angesichts des großen Geschäftspotenzials aber nicht abschrecken lassen. Zumal die Expertise von den Versicherern kommt. Sie bieten Maklern meist sehr weitreichende Unterstützung an, darunter die Begleitung beim Erstkontakt mit dem Kunden, Übernahme von Gesprächen mit der Geschäftsführung, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat sowie Backoffice-Dienstleistungen.

Digitale Tools unterstützen

Zusätzlich erleichtern die Versicherer Vermittlern die Arbeit durch digitale Tools. Bei der Allianz läuft die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung, Krankenversicherung und Arbeitskraftabsicherung über die Plattform „Firmenonline“. Sie ist insbesondere für die Betreuung kleiner und mittelständischer Betriebe gedacht und ermöglicht es Arbeitgebern und Vermittlern, Verträge einfach und schnell online zu managen.

Ohnehin bedeutet die betriebliche Arbeitskraftabsicherung für Personalabteilungen von Firmen einen nur sehr geringen Verwaltungsaufwand. Einerseits können bAV und bAKS in einem Vertrag zusammengeführt werden. Das spart Zeit und Kosten. Zudem läuft eine betriebliche Arbeitskraftabsicherung nahezu „geräuschlos“ über das Lohnabrechnungssystem mit. Und schließlich reduziert sich der Aufwand für den Arbeitgeber auf ein Minimum, wenn er die Mitarbeiter nicht einzeln, sondern als Ganzes im Rahmen eines Kollektivvertrags beim Versicherer anmeldet. Viele gute Argumente für Vermittler, um ihren Firmenkunden die unbegründete Sorge zu nehmen, die bAKS könne zu viel Verwaltungsaufwand für das Unternehmen bedeuten.

Der Originalbeitrag wurde zuerst auf unserem Partnerportal pfefferminzia.de veröffentlicht.

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Videohinweis: Das Video wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

Bildhinweis:  Foto von freepik

 

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