Aus diesen Gründen zahlen Versicherer (k)eine BU-Rente
Wenn die Seele streikt, ist das nach wie vor der Hauptauslöser für eine BU-Rente: Exakt 33,5 Prozent der Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehen laut einer aktuellen Auswertung des Analysehauses Morgen & Morgen (M&M) auf Nervenerkrankungen zurück, worunter auch psychische Leiden fallen (siehe erste Grafik). Zum Vergleich: 2008 betrug der Anteil noch weniger als ein Viertel – und bei Morgen & Morgen geht man von einer weiteren Zunahme aus:
„Dieser Trend wird sich sicherlich fortsetzen. Noch sind die psychischen Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht in den Statistiken gelandet“, sagt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse.
Und auch die Aufschlüsselung nach Altersstufen zeigt, dass sich die Nervenerkrankungen als Hauptursache für eine BU in allen Altersgruppen durchzieht (siehe zweite Grafik).
Zugleich zeige sich, dass die stetig verbesserte medizinische Versorgung für rückläufige körperlichen Erkrankungen sorge, wie Ludwig berichtet. Aktuell folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates mit großem Abstand auf Platz zwei der BU-Auslöser mit einem Anteil von 20 Prozent, gefolgt von Krebserkrankungen mit rund 17 Prozent. Entgegen der Erwartung vieler Menschen tragen Unfälle nur zu gut 8 Prozent aller anerkannten BU-Fälle bei.
Keine Zahlung in 20 bis 30 Prozent der Fälle
Gleichwohl ist es möglich, dass ein Versicherter meint, eine BU-Rente bewilligt zu bekommen – und am Ende trotzdem leer ausgeht. So gehen Schätzungen von BU-Experten davon aus, dass es bei etwa 20 bis 30 Prozent der eingereichten Anträge schlussendlich zu keiner Zahlung kommt. Doch oft liegt das gar nicht am Versicherer. So führt der „Abbruch in der Kommunikation durch den Versicherungsnehmer“ laut Morgen & Morgen nach wie vor mit 38 Prozent die Rangliste der Ablehnungsgründe an – dicht gefolgt von der Nichterreichung des BU-Grades von 50 Prozent, wie es das BU-Bedingungswerk vorsieht (siehe dritte Grafik).
Weiter stellen die Analysten fest, dass die Ablehnungsgründe aufgrund vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurück gegangen seien. „Gründe hierfür könnten sowohl die immer weiter konkretisierten Antragsfragen sein als auch die größere Sensibilisierung in der Beratung“, sagt Analyst Andreas Ludwig. So sei in Gesprächen mit Vermittlerinnen und Vermittlern festzustellen, dass im Bereich der Arbeitskraftabsicherung häufig mit anonymen Risikovoranfragen gearbeitet wird, schildert Ludwig.
Beim Blick auf die gerichtlichen Prozessquote zeige sich wiederum, dass Prozesse „größtenteils zu einem Vergleich führen“, wie es bei Morgen & Morgen heißt (siehe vierte Grafik). „Der hohe Anteil an Prozessen, die vom Versicherer gewonnen werden, zeigt, dass die Ablehnung der Leistung berechtigt war und der Versicherer im Sinne des Kollektivs gehandelt hat“, resümiert Analyst Ludwig.
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