Alterseinkünfte von Frauen knapp ein Drittel niedriger
Frauen, die 65 Jahre und älter waren, bezogen 2021 in Deutschland Alterseinkünfte in Höhe von 17.814 Euro brutto jährlich. Bei Männern der gleichen Altersgruppe waren es 25.407 Euro brutto. Das berichtet das Statistische Bundesamt (Destatis). Das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Alterseinkünften, der sogenannte Gender Pension Gap, liegt damit bei 29,9 Prozent.
Die Ursachen dafür sind vielfältig: Frauen erwerben im Laufe ihres Berufslebens im Schnitt geringere Rentenansprüche, weil sie teilweise in schlechter bezahlten Branchen arbeiten als Männer, öfter in Teilzeit arbeiten, häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit nehmen und sind seltener in Führungspositionen tätig sind.
Frauen häufiger armutsgefährdet
Rund 29 Prozent der Frauen ab 65 Jahren erhielten Alterseinkünfte aus einer Hinterbliebenenrente. Bei den Männern trifft das nur auf gut 5 Prozent zu. Werden diese abgeleiteten Ansprüche auf Altersversorgung, die von der Erwerbstätigkeit des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin abhängen, bei der Betrachtung ausgeklammert, ist der Gender Pension Gap noch höher. Er liegt dann bei 42,6 Prozent.
Aufgrund ihres geringeren Einkommens sind Frauen im Alter wesentlich häufiger armutsgefährdet als Männer. So fiel die Armutsgefährdungsquote bei Frauen ab 65 Jahren im Jahr 2021 mit 20,9 Prozent höher aus als bei den gleichaltrigen Männern mit 17,5 Prozent. Eine Person gilt nach EU-Definition als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2021 lag der Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 14.968 Euro netto im Jahr.
Frauen ab 65 häufiger durch Wohnkosten überbelastet
Auch von Wohnkosten sind Frauen ab 65 Jahren stärker belastet. 15,4 Prozent der Frauen ab 65 Jahren lebten in Haushalten, die durch ihre Wohnkosten überbelastet sind. Das heißt, dass diese Haushalte mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Wohnen ausgaben. Bei Männern derselben Altersgruppe betrug dieser Anteil nur 11,0 Prozent.
Auch der Anteil „erheblich materiell und sozial deprivierter Personen“ war bei den Frauen der Altersgruppe ab 65 Jahren etwas höher (2,9 Prozent) als bei den gleichaltrigen Männern (2,5 Prozent). Diese Menschen können beispielsweise ihre Rechnungen nicht rechtzeitig zahlen, ihre Wohnung nicht angemessen heizen oder sind finanziell nicht in der Lage, unerwartet anfallende Ausgaben aus eigenen Mitteln zu zahlen oder abgetragene Kleidungsstücke durch neue zu ersetzen.
Teilzeitquote bei Frauen fast fünfmal so hoch wie bei Männern
Die schlechte Nachricht: Auch bei den aktuell Erwerbstätigen ist für die Zukunft ein geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Alterseinkünften zu erwarten. Dafür spricht die unterschiedliche Teilzeitquote von Männern und Frauen. 2021 gingen 47,4 Prozent der erwerbstätigen Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren einer Teilzeittätigkeit nach, aber nur 10,6 Prozent der gleichaltrigen Männer.
Bei Erwerbstätigen, die mit Kindern im gemeinsamen Haushalt leben, verstärkt sich dieser Unterschied: So betrug hier die Teilzeitquote bei Müttern 63,6 Prozent, bei Vätern lediglich 7,3 Prozent.
Auch unterbrechen Frauen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger als Männer. Beim Elterngeld beispielsweise betrug der Väteranteil 2021 nur 25,3 Prozent. Gleichzeitig war die von Männern angestrebte Bezugsdauer mit durchschnittlich 3,7 Monaten deutlich kürzer als die von Frauen mit 14,6 Monaten.
Fotocredit: Drazen Zigic/Freepik.com
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